Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2017 – 2 BvR 1366/17 Muslim bleibt bei Urteilsverkündung sitzen – “Ich erhebe mich nur für Allah” Gegen einen muslimischen Angeklagten wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt, nachdem er sich beharrlich geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts zu erheben. Dagegen wehrt er sich und macht geltend, dass er sich nur für Allah erheben dürfe. Der Sachverhalt
Das Amtsgericht Mannheim hat gegen den Beschwerdeführer ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem er sich beharrlich geweigert hatte, der Aufforderung des Gerichts, sich zur Urteilsverkündung zu erheben, Folge zu leisten. Zudem war er ohne ausreichende Entschuldigung um 30 Minuten verspätet zur Hauptverhandlung erschienen …
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