Rechtsanwältin Nadine Degiorgis Stellen Schuldner einen Eigenantrag und verbinden diesen gleichzeitig mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung, ist – sofern beide Anträge form- und fristgerecht gestellt werden – damit bei Eröffnung des Verfahrens die Dauer und das angestrebte Ziel grundsätzlich festgelegt.