RainerSturm / pixelio.de Der Betroffene fuhr innerhalb eines Bereichs mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit 87 km/h schnell. Damit war er wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO, 24 StVG zu verurteilen. 11.3.6. BKatV sieht in solchen Fällen eine Regelgeldbuße von 160,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor.
RainerSturm / pixelio.de Ist ein Betroffener dienstlich auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen und kann er die Dauer des Fahrverbots nicht beispielsweise durch Urlaub, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine Kombination verschiedener Maßnahmen überbrücken, muss der Bußgeldrichter in Erwägung ziehen, vom Fahrverbot abzusehen, wenn ansonsten sicher von einem Verlu …