Neues zum trojanischen Schadensmanagement-Pferd der Versicherungswirtschaft (Notruf-App alias Unfallmeldedienst = UMD) Druckversion Quelle: Versicherungsjournal vom 18.05.2016 So bieten die Autoversicherer den Unfallmeldedienst an Mehr als jeder zweite Kfz-Versicherte interessiert sich für den Unfallmeldedienst und würde dafür mehr als zehn Euro jährlich ausgeben, sagt eine …
Nachdem das verlängerte Wochenende durch positive Leipziger Urteile dominiert wurde, sollte es eigentlich erst einmal gut sein. Das folgende Urteil ist aber so was von „schräg“, dass wir es dann doch noch als Nr. 10 nachschieben und „zum Abschuss freigeben“. Wie man diesem aktuellen „Schrotturteil“ unschwer entnehmen kann, gibt es in Leipzig nicht nur viel Licht, sondern lei …
Hier ein Schreiben der Allianz Versicherung nach Klagezustellung. Wie bereits beim vorherigen Beitrag zur Generali Versicherung hat es auch die Allianz vorgezogen, den Prozess nicht aufzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Klageschrift wurde uns zugestellt. Wir möchten den Prozeß nicht führen. Den Klagebetrag mit Verzugszinsen überweisen wir.
Hier ein Schreiben der Generali Versicherung AG vom 17.02.2016 an den Rechtsanwalt des Sachverständigen, nach Klageeinreichung des SV gegen den VN der Generali Versicherung. Na also, geht doch?! Sehr geehrter Herr … , in vorgenannter Angelegenheit überweisen wir Ihnen 693,75 EUR zwecks Erledigung, nämlic …
Dass der BVSK mit der Versicherungswirtschaft eng verbandelt ist und insbesondere mit der HUK Coburg schon seit Jahrzehnten ein besonders „freundschafliches Verhältnis“ unterhält, dürfte auch dem letzten „Blinden“ und/oder „Tauben“ der Branche nicht entgangen sein. Hierzu hatten wir ja schon des öfteren berichtet (siehe Kategorie BVSK).
Quelle: Die Welt vom 29.03.2016 Verursacht ein Flüchtling einen Unfall, wird es oft teuer – für den Geschädigten, der auf den Kosten sitzen bleibt. Denn nur wenige Asylbewerber sind versichert. Sollten die Kommunen sie versichern? Bei Torsten Brureiner aus dem schwäbischen Dinkelscherben krachte es morgens um sieben Uhr. Da fuhr ein Asylbewerber mit dem …
Hier ein Beitrag aus der Welt, der zeigt, wie die Versicherer krampfhaft versuchen, das kommende E-Call System zu unterlaufen, nachdem der versuchte Zugriff auf dieses System bisher gescheitert ist. Wie jeder hier weiß, geht es den Versicherern mitnichten um die Rettung von Menschenleben, sondern ausschließlich darum, als erster den Unfallschaden abgreifen zu können (Schadensteuerung).
AG Leipzig verurteilt DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG zur Erstattung der außergerichtlich durch die DA gekürzten Sachverständigenkosten mit Anerkenntnisurteil vom 12.11.2015 (110 C 7863/15) Druckversion Mit Entscheidung vom 12.11.2015 (110 C 7863/15) wurde die DA Deutsche Allg. Versicherung AG durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der vorgerichtlich (willkürlic …
Mit Entscheidung vom 27.10.2015 (114 C 4510/15) wurde die Allianz Versicherungs-AG durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der außergerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) durch die Allianz gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht.
Mit Entscheidung vom 17.12.2015 (3 C 408/15) wurde der Versicherungsnehmer der Allianz Versicherungs AG durch das Amtsgericht Freiberg zur Erstattung der durch die Allianz (willkürlich und rechtswidrig) außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht (hier ohne Rechtsanwalt).
Mit umfangreicher Entscheidung vom 23.12.2015 (102 C 4343/15) wurde die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der (willkürlich und rechtswidrg) außergerichtlich durch die HUK gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetetenem Recht.
Zum Sonntag hier noch ein Urteil aus Frankfurt amMain. Mit Entscheidung vom 09.02.2015 [32 C 4141/14 (48)] wurde die Badische Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zur Erstattung der außergerichtlich durch die Badische Allgemeine Vers. (willkürlich und rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt.
Mit Entscheidung vom 22.10.2015 [32 C 3278/15 (84)] wurde die R + V Versicherung AG durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zur Erstattung der außergerichtlich durch die R+V (willkürlich und rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Es handelt sich um ein sauber begründetes Urteil unter Berücksichtigung schadensersatzrechtlicher Grundsätze auf Grundlage des § 249 BGB.
Mit Entscheidung vom 02.10.2015 (31 C 272/15) wurde die HUK24 AG durch das Amtsgericht Speyer zur Erstattung außergerichtlich durch die HUK (willkürlich und rechtswidrig) gekürzter Mietwagenkosten sowie Sachverständigenkosten verurteilt. Zur SCHÄTZUNG DER ERFORDERLICHKEIT der Mietwagenkosten im Schadensersatzprozess verwendet das Gericht hier die Schwacke-Liste (Normaltarif).
Mit Entscheidung vom 16.11.2015 (4 C 629/15) wurde die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal zur Erstattung der außergerichtlich durch die HUK (willkürlich und rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt.
Mit Entscheidung vom 03.12.2015 (318c C 205/15) wurde die VHV Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Hamburg-Altona zur Erstattung der außergerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) durch die VHV gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt. Es handelt sich um eine positive Entscheidung auf Grundlage des Schadensersatzrechts gem.
Mit Entscheidung vom 14.04.2015 [32 C 552/15 (27)] wurde die HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zur Erstattung der durch die HUK außergerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Das Gericht hat die gegenständliche Streitsache kurz und bündig abgehandelt.
Mit Entscheidung vom 23.12.2015 (102 C 4341/15) wurde die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt. Auch kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr gab es für die HUK wieder eines auf die Mütze. Bis auf die abgewiesenen Mahnkosten gab es keine Geschenke für die HUK.
Mit Entscheidung vom 11.11.2015 (102 C 4345/15) wurde die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der außergerichtlich (rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten in Höhe von 103,13 € nebst Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Kfz-Sachverständige aus abgetretenem Recht.
Mit Entscheidung vom 28.10.2015 (32 C 3518/15 (22)) wurde die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zur Erstattung (rechtswidrig) gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 217,39 € zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Geschädigte gegen die HUK.