Philipp von Hoyenberg

  • Brauchen Eheleute eine Vorsorgevollmacht?

    17. März 2017. Auch für Eheleute gilt: Wer sicherstellen will, dass der eine für den anderen im Notfall handeln kann, benötigt eine Vorsorgevollmacht. Wenn mit der Vollmacht auch die Verfügung über Grundbesitz möglich sein soll, ist weiterhin notwendig, dass die Vollmacht beglaubigt oder notariell beurkundet wird. Oft gehen Ehleute davon aus, dass sie keine Vorsorgevollmacht benötigen.

    Philipp von Hoyenberg/ Notar Dr. Philipp von Hoyenberg – Wuppertal – 30 Leser –