Der Justillon

  • Tantra-Massagen als sexuelles Vergnügen steuerpflichtig

    Der VGH Baden-Württemberg hat in einem heute bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass Tantra-Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig sind. Die Revision einer Massagestudiobetreiberin gegen die Stadt Stuttgart wurde damit abgewiesen. Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage

    Der Justillon/ Justillon – kuriose Rechtsnachrichten – 208 Leser –