Nachdem der Vermieter einen über 30 Jahre alten Backofen der Mieterin ausgetauscht hat, der zu Beginn des Mietverhältnisses mitvermietet wurde und nun kaputt war, stellte die Mieterin die Qualität des neuen Ofens in Frage. Nach ihrer Ansicht sei der Ofen zum Backen gänzlich ungeeignet. Noch nicht einmal einen einfachen Kuchen könne man damit backen, da der Ofen die Temperatur nicht halte.
Der VGH Baden-Württemberg hat in einem heute bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass Tantra-Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig sind. Die Revision einer Massagestudiobetreiberin gegen die Stadt Stuttgart wurde damit abgewiesen. Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage …