Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 21.08.2017 – 5 U 18/17 Im Schadensfall durch Mehrfachversicherung doppelt kassieren? Wer zwei Versicherungen abschließt, um im Schadensfall doppelt zu kassieren, wird Pech haben und gar kein Geld erhalten. So ging es einem Mann aus Jever, der nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000,- Euro in Anspruch nehmen wollte. Diese verweigerte die Zahlung aufgrund einer Mehrfachversicherung. Hintergrund
Beim Eintritt eines Versicherungsfalles kann ein Versicherter immer nur seinen tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Wenn er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat (“Mehrfachversicherung”) kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht.
Wenn er die beiden Verträge gar abgeschlossen hat, um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig und der Versicherte erhält gar kein Geld (§ 78 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Über einen solchen Fall hatte jetzt der 5. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden.
Der SachverhaltEin Mann aus Jever hatte nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000,- Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, es liege eine Mehrfachversicherung vor. Der Mann habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages im Jahr 2012 bewusst wahrheitswidrig verneint, bereits eine andere Hausratversicherung zu haben.
Der Versicherte bestritt dies und behauptete, diese andere Hausratversicherung habe seine Frau 1996 abgeschlossen. Er sei des Deutschen damals noch nicht ausreichend mächtig gewesen …
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