Claus-Henrik Horn

  • BGH zu dem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Der BGH hat den Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten, den er subsidiär gem. §§ 2325, 2329 BGB in Anspruch nimmt, definiert (Beschl. v. 4.6.2014 – IV ZB 2/14, BeckRS 2014, 12420). Demzufolge hat der Beschenkte Auskunft „nur über die an ihn geflossenen Zuwendungen zu erteilen, bei denen es sich um Schenkungen handelt oder um Veräußerung

    Claus-Henrik Horn/ beck-blogin Erbrecht– 97 Leser –

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