EU-Parlament: Umfangreiche Befugnisse für Verbraucherschutzbehörden – Löschung der Domain oder Warnhinweis auf Website möglich

Am 14.11.2017 hat das Europäische Parlament, welches mit dem Rat gemeinsam als Gesetzgeber der Union fungiert, einen Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden verabschiedet.

Ziel der Verordnung

Erwägung für den Erlass der Verordnung ist zum einen den Herausforderungen bei der Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen des Binnenmarkts, einschließlich des digitalen Binnenmarkts, gerecht zu werden und zum anderen die Förderung einer schnelleren und konsequenteren Durchsetzung.

Dabei sei es primäres Ziel, den in den Mitgliedsstaaten zuständigen Behörden notwendige Mindestbefugnisse zu verschaffen, um Ermittlungen vornehmen und durchsetzen zu können, damit eine raschere und effizientere Kooperation erfolgen könne, um Unternehmen von Verstößen gegen diese Verordnung abhalten.

Ermittlungs- und Auskunftsbefugnisse der Behörden, Austausch von Informationen unter den Behörden, Testeinkäufe mit verdeckter Identität

Hierzu sollen erforderliche Informationen und Beweismaterial zwischen den zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden können, um Lücken im Durchsetzungssystem insbesondere durch einen Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat zu verhindern. Hierzu zähle insbesondere, dass die zuständigen Behörden die Vorlage aller relevanten Auskünfte von allen öffentlichen Behörden, Stellen oder Agenturen in ihrem Mitgliedsstaat, sowie von allen natürlichen oder juristischen Personen anfordern können.

Ebenso solle die Möglichkeit bestehen erforderliche Prüfungen vor Ort vorzunehmen, demnach Räumlichkeiten und Grundstücke zu betreten, welche der betroffene Unternehmer zu der beruflichen Tätigkeit nutze, sowie dessen Personal oder Vertreter zur Aufklärung des Sachverhaltes heranzuziehen …

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