Die Voraussetzungen dafür, gemäß § FAMFG § 81 Abs. FAMFG § 81 Absatz 2 Nr. FAMFG § 81 Nummer 4 FamFG die Kosten eines Umgangsverfahrens einem verfahrensbeteiligter Elternteil allein aufzuerlegen, können darin vorliegen, dass dieser die Erstellung des angeordneten Sachverständigengutachte …
Der unterhaltspflichtige Kindesvater lebt im Raum Hannover, hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, besitzt jedoch den Führerschein. Er ist mittleren Alters und gesund. Er betrieb zunächst ein Kleingewerbe mit monatlichen Einnahmen von bis zu 800 €, woraus sich allerdings nicht mehr als eine Deckung der entstehenden Kosten ergab.
Das Kind war 2011 nichtehelich geboren worden. Eine Sorgerechtserklärung wurde nicht abgegeben. Der Vater betrieb daher ein Verfahren auf Herstellung der gemeinsamen Sorge. Während des laufenden Verfahrens nutzte der Vater ein Umgangswochenende aus, um das Kind heimlich und gegen den Willen der Mutter syrisch-orthodox taufen zu lassen.
Der Kläger, ein Mann, begehrt seinem Vornamen im Wege der Namensänderung den weiteren Vornamen „Ivabelle“ hinzuzufügen. Durch das Fehlen eines zweiten Vornamens komme es bei Paarungsgesprächen immer zu Sprachlosigkeit und Minderwertigkeitsgefühlen, so dass er sich frustriert und benachteiligt fühle.
Scheidungstermin. Ausweislich des Protokolls wird in „nichtöffentlicher Sitzung“ verhandelt. Am Ende verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss, was auch im Protokoll festgehalten wird. Was fehlt, ist der Satz, dass die Verkündung „nach Herstellung der Öffentlichkeit” erfolgte. Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen müssen jedoch in jedem Falle öffentlich erfolgen (§ 173 I GVG).
Das Kind wurde 2002 geboren. Der Vater erkannte die Vaterschaft am 11. Juni 2001 an und verpflichtete sich zugleich in einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung des Mindestunterhalts. Am 14. Juni 2002 heiratete der Vater die Kindesmutter und lebte mit ihr und dem Kind in der Folgezeit in einem gemeinsamen Haushalt. 2010 kam es zur Trennung.
Die Eltern von Lisa (geb. 2000) und Laura (geb. 2007) haben sich getrennt. Die Mädels leben bei der Mutter, die für beide Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Höhe von 180 und 133 € bezieht. Als Lisa 12 geworden ist, stellt die UVG-Kasse die Leistungen an sie ein. Daraufhin teilt die Mutter dem Amt mit, der Vater zahle nunmehr monatlichen Unterhalt in Höhe v …
Das minderjährige Kind begehrte im Wege des Stufenantrags Kindesunterhalt. Mit Teil-Anerkenntnisbeschluss vom 24.04.2014 wurde der Antragsgegner zur Erteilung von Auskunft über Einkommen und Vermögen durch Vorlage eines geordneten Verzeichnisses verpflichtet. Einen Vollstreckungsversuch hat der Antragsteller bisher nicht unternommen. Eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs steht aus.
Versorgungsanrechte hat der Ehemann in der Ehezeit nicht erworben. Er ist Contergangeschädigter und bezieht eine steuer- und sozialabgabenfreie Conterganrente von der Beteiligten zu 3 (Contergan-Stiftung), deren Höhe zunächst monatlich 1.116 € betrug und die im Zuge einer erheblichen Anhebung des Rentenniveaus im Jahre 2013 auf mittlerweile monatlich 3.
Eine brisante Entscheidung des OVG Saarlouis: Die Kindesmutter begehrt Umgang mit ihrem bei Pflegeeltern untergebrachtem Kind. Nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen teilt das Familiengericht den Beteiligten mit, dass es im vorliegenden Fall dem Kindeswohl entspreche, der Mutter wöchentliche Umgangskontakte von ca.
Die geschiedenen Eheleute (sie Christin, er Muslim) üben das Sorgerecht für ihre beiden Söhne gemeinsam aus. Die Kindesmutter hat an Eides statt versichert, dass die Kindeseltern sich einig darüber waren, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen. So wurde T auch in einem katholischen Kindergarten angemeldet.
Hier hatte ich berichtet, dass ab 01.07.14 für alle Elternteile (in der Regel für die Mutter) für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind zwei Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Das bedeutet aber zu gleich, dass alle Entscheidungen zum Versorgungsausgleich, die vor dem 01.07.
Während der Ehezeit (1. Oktober 1988 bis 31. August 2012) erwarb der Ehemann u.a. betriebliche Anrechte aus zwei von seinem Arbeitgeber für ihn bei der Beteiligten zu 1 abgeschlossenen Direktversicherungen mit Kapitalwerten von 18.491,76 € (Ausgleichswert: 9.045,88 €) und 13.438,55 € (Ausgleichswert: 6.
Wenn Sie noch mind. 2 Geschwister haben, ihre Mutter also mind. 3 Kinder auf die Welt gebracht hat und das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, hat sie auf jeden Fall Anspruch auf eine (ggf. allerdings kleine) Rente. Seit dem 01.07.14 gibt es die „Mütterrente“ auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Es werden dem betr …
Nach der Ehescheidung im Jahre 2006 focht er die Vaterschaft für die während der Ehe geborene Tochter erfolgreich an. Nun will er von der Mutter den Namen und die Anschrift des biologischen Vaters haben, um bei diesem Regress für gezahlten Unterhalt geltend zu machen. Das AG hat die Mutter dazu verpflichtet, ihrem Ex-Mann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empf …
Entgegenen diesem Fall zeigt das OLG Frankfurt, dass die Unkenntnis des Richters doch zur Befangenheit führen kann. Was war geschehen? Unter dem 31.10.2013 hatte der Ehemann die Scheidung beantragt und vorgetragen, die Beteiligten würden seit September 2012 innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Die Ehefrau beantragte Antragsabweisung, da die Trennung erst im Oktober 2013 erfolgt sei.
Aus der nichtehelichen Beziehung sind zwei Kinder hervorgangen, für die bislang die gemeinsame elterliche Sorge bestand. Er wurde wegen Vergewaltigung der Kindesmutter und Körperverletzung in zwei Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Die Haftentlassung steht im August 2014 an.
Hier hatte ich darüber berichtet, dass ein Polizist und eine Lehrerin (meiner Erfahrung nach die schlimmst mögliche Paar-Konstellation) für ihr gemeinsames Kind nach der Trennung auf dem Papier ein Wechselmodell vereinbart hatten, dieses aber nicht genau hälftig praktizierten. Vielmehr überwog der Betreuungsanteil der Mutter.
T.M. Waldmeister sollte das Kind nach dem Willen seiner Eltern heißen. Das Standesamt, das Amtsgericht und das OLG Bremen waren indes dagegen. Das OLG: Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind Grenzen gesetzt. Der Staat ist zur Wahrnehmung seines Rechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG berechtigt und verpflichtet, wenn die verantwortungslose Namenswahl durch die Eltern d …
Das Jugendamt war als Amtsvormund für das Kind eingesetzt und in dieser Eigenschaft am Abschluss einer Umgangsvereinbarung beteiligt. Das AG hat das Jugendamt darauf hingewiesen, dass im Fall eines Verstoßes gegen die Umgangsregelung ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden könne.