Ermittlungsverfahren

    • Wer zu früh kommt, den bestraft das OLG…

      „Wer zu früh kommt, den bestraft das OLG“ – so kann man den OLG Bamberg, v. 10.03.2016 – 3 Ss OWi 88/16 – in „Abwandlung/Umkehr“ des Gorbatschow zugeschriebenen Ausspruchs „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ überschreiben. Im Beschluss ging es um einen Entbindungsantrag, der nach Auffassung des OLG zu früh gestellt war.

      Detlef Burhoff/ Burhoff online Blogin Verkehrsrecht- 400 Leser -
    • Wer (vor)schnell entscheidet, der ist befangen

      © fotomek – Fotolia.com Ein Blogleser hat mir gestern den SG Bremen, Beschl. v. 08.07.2016 – S 10 SF 48116 AB – übersandt, den ich heute dann gleich einstelle. Für die regelmäßigen Leser des Blogs: Keine Angst, ich mache jetzt nich auch noch Sozialrecht. Das kann ich nun gar nicht und da gilt dann. Schuster bleib bei deinen Leisten.

      Detlef Burhoff/ Burhoff online Blog- 222 Leser -
    • Der Tattag ist mir doch egal, oder: Das OLG deckt schlampige Feststellungen

      © J.J.Brown – Fotolia.com Der OLG Hamm, Beschl. v. 31.05.2016 – 4 RBs 111/16 – ist ein „schönes“ Beispielt, dass nicht selten von den OLG „gehalten“ wird, was gehalten werden kann. Das AG hat den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen §§ 9 Abs. 1, 17 Abs. 1 lit. e LImSchG – Störung der Nachtruhe – schon da stimmte die der Liste der angewandten Vorschriften im Urteil nicht ...

      Detlef Burhoff/ Burhoff online Blog- 159 Leser -
  • Polizeibeamte – und der Rechtsschutz durch den Dienstherrn

    …Ein Polizeibeamter kann auch dann Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz durch den Dienstherrn haben, wenn gleichzeitig eine Rechtsschutzmöglichkeit aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht. Der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Dienstherrn ergibt sich bei Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern aus der Verwaltungspraxis…

    Rechtslupe- 77 Leser -


  • Besuchsüberwachung, oder: Keine Verdachtsüberwachung

    … Rahmen des Ermittlungsverfahrens geständig gezeigt hat. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ohne Beschränkungen der Haftzweck real gefährdet wäre, lassen sich dem Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31. Mai 2016 ansonsten nicht entnehmen und sind auch im Übrigen nicht ersichtlich.“ Nichts wesentlich Neues, aber der Beschluss ruft noch einmal ins Gedächtnis: Ohne konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch gibt es keine Überwachung, oder: Eine Verdachtsüberwachung ist nicht zulässig. …

    Detlef Burhoff/ Burhoff online Blog- 70 Leser -
  • Auslagenerstattung im Bußgeldverfahren – ab wann?

    © Alex White – Fotolia.com Folgender Sachverhalt: Am 22.03.2016 versendet die Verwaltungsberhörde einen Anhörungsbogen, in dem eine falsche Tatörtlichkeit hinsichtlich des dem Betroffenen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes genannt wird. Nach Hinweis des Verteidigers des Betroffenen wird dann lediglich in der anschließend ergangenen Verwarnung unter dem 06.04.

    Detlef Burhoff/ Burhoff online Blog- 40 Leser -


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