Beleidigung



  • Meinung oder Tatsache?

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Bei der hier vom Bundesegerichtshof entschiedenen Verfassungsbeschwerde war Gegenstand ...

    Rechtslupe- 59 Leser -
  • Beleidigung per Plakat – und die presserechtliche Verjährung

    …Die presserechtliche Verjährung richtet scih wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters nach dem Recht des Gerichtsorts1, d.h. nach dem dort geltenden Landespressegesetz. § 22 Abs. 1 des Landespressegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht für die Verfolgung strafbarer Handlungen, die durch die Veröffentlichung oder Verbreitung…

    Rechtslupein Strafrecht Medienrecht- 80 Leser -
  • Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Beleidigungen per SMS

    … Urteil des BGH vom 24.05.2016, Az.: VI ZR 496/15 Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit. Mehrere mittels Kurznachricht übertragende Beleidigungen können keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes begründen, da sich die Reichweite der…

    kanzlei.biz- 66 Leser -
  • Du „Zigeuner“ – Beleidigung ja oder nein?

    … entnommen wikimedia.org Herkunft/Fotograf Palais Dorotheum, 11. Dezember 2013, Lot Nr. 232 Heute soll es dann mal zwei Entscheidungen zur Beleidigung geben, und zwar zunächst den OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2016 – 3 RVs 37/16. In ihm geht es um die Frage, ob (allein) die Bezeichnung einer anderen Person als „Zigeuner“ eine Beleidigung i.S…

    Detlef Burhoff/ Burhoff online Blogin Strafrecht- 130 Leser -


  • BGH: Keine Geldentschädigung bei groben Beleidigungen ohne Breitenwirkung

    … Der BGH hat mit Urteil vom 24.05.2016 (Az.: VI ZR 496/15) entschieden, dass bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit kein Anspruch auf Geldentschädigungen besteht. Im konkreten Fall ging es um Äußerungen eines Mieters geegnüber seinem Vermieter per SMS. Die mit den Beleidigungen verbundenen…

    Internet-Law- 125 Leser -
  • „Sie promovierter Arsch“ – Fristlose Kündigung

    Mietrecht Juni 27th, 2016 Wenn ein Mieter seinen Vermieter mit den Worten „Sie promovierter Arsch“ beleidigt, ist die Beleidigung so schwerwiegend, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis fortzusetzen. So hat zumindest das Amtsgericht München entscheiden. Strafanzeigen in bunter Regelmäßigkeit Die Mieter, ein Ehepaar, riefen morgens zwischen 6 Uhr und 6 ...

    Paragrafenpuzzle- 116 Leser -
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