Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann auf seine Spezialisierung hinweisen, indem er Interessenschwerpunkte benennt. Eine inhaltliche Kontrolle - zum Beispiel durch die Rechtsanwaltskammer - findet nicht statt. Wird daher ein Anwalt als „Profi für Baurecht“ bezeichnet, so ist dies eine werbliche Aussage, die für sich gesehen keine verbindliche Aussage über den Grad seiner Qualifiz ...
Wird ein Anwalt "Experte für Baurecht" bezeichnet, so ist die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zu beachten, die in § 7 folgenden Wortlaut hat: „Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erwor.
Wird ein Anwalt als "Spezialist für Baurecht" bezeichnet, so ist zu beachten, dass dies keine verbindliche Aussage zu dessen Qualifikation im baurechtlichen Bereich beinhaltet. Jeder zugelassene Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, auf seine Spezialisierungen hinzuweisen, ohne dass diesbezüglich eine inhaltliche Kontrolle stattfinden würde.
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… Mit Ablauf des Jahres 2014 verjähren Ansprüche auf Vergütung, die im Jahr 2011 fällig geworden sind (§§195,199 BGB). Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen drohen, kann die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden. Gehemmt werden kann die Verjährung z. B. durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), das heißt u. a. durch…