rechtsanwalt.com | 22. Mai 2012 — Schlechte Nachrichten für Wohnungseigentümer: Möchten diese ihren Mietern wegen Eigenbedarfs deren Mietwohnung kündigen, so ist dies nur mit einer hinreichend guten Begründung möglich. Dabei sei es unzureichend, wenn sich der Wohnungseigentümer darauf stützt, dass er selbst die Wohnung bezieh…
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Wohnungskündigung
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Rechtslupe | 10. Mai 2012 — Ein Vermieter kann dem Mieter einer öffentlich geförderten preisgebundenen Wohnung im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete vor Ablauf von zwei Monaten kündigen, ohne sich an § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB halten zu müssen. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in…
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Rechtslupe | 4. April 2012 — Alleine die Überbelegung einer Mietwohnung mit acht Personen auf 64 qm ist für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter nicht ausreichend. Es müssen noch andere Umstände, wie zum Beispiel das verstärkte Abnutzen oder eine Beschädigung der Wohnung, Störungen der übrigen Hausmitbewohner, …
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Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 29. Juli 2011 — Mit Urteil vom 6. Juli 2011 (Az.: VIII ZR 317/10) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zum notwendigen Inhalt bei einer Eigenbedarfskündigung im Mietrecht geäußert. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte ist Mieterin einer Einzimmerwohnung der Kläger in München. …
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Rechtslupe | 10. Februar 2011 — Bei einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter den Mietvertrag nach § 573 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach § 573 Abs. 2 Nr. …
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Rechtslupe | 9. Februar 2011 — Ein Zwischenumzug stellt dann keine unzumutbare Härte da, wenn der gekündigte Mieter erst in zwei Jahren in eine noch zu errichtende eigene Immobilie einziehen kann. Diese Frist ist nicht mehr absehbar, da sie keine verlässliche Prognose über die Lebensplanung zulässt. Nach § 573 Abs. 1 BGB…
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Rechtslupe | 9. Februar 2011 — Ein berechtigtes Interesse des Vermieters ist gegeben, wenn er den Wohnraum für sein Enkelkind braucht, das gegenwärtig auf 9 m² unzureichend untergebracht ist. Es liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesonde…
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Rechtslupe | 9. Februar 2011 — Ist der Auszug eines Mitmieters aus einer gemeinschaftlichen Wohnung ohne Mitteilung an den Vermieter erfolgt, ist eine zehn Jahre später auszusprechende Kündigung nur gegenüber den in der Wohnung verbliebenen Mietern auszusprechen. In dem hier vom Amtsgericht Mannheim entschiedenen Fall ist …
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