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LSG NRW: Ersatz doppelter Mietaufwendungen bei Auszug aus gesundheitlichen Gründen
LSG NRW: Ersatz doppelter Mietaufwendungen bei Auszug aus gesundheitlichen Gründen

Jus@Publicum | 14. Juli 2010 — ... stellte sich ein höherer Pflegebedarf der Klägerin sowie die Notwendigkeit vollstationärer Pflege heraus. Die Klägerin kündigte deshalb ihren Wohnungsmietvertrag und wurde in die vollstationäre Pflege aufgenommen. Die Kosten für die Pflege übernahm der Sozialhilfeträger, weigerte sich ab…

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