Urteil: Veröffentlichung von Massenaufnahmen (Diskofotos) nur mit Einwilligung der Abgebildeten, wenn diese erkennbar
sind
Presserecht aktuell | 15. April 2009 — Das Amtsgericht Ingolstadt hat in einem Urteil vom 03.02.2009 entschieden, dass bei der Veröffentlichung von Massenaufnahmen aus Diskotheken die Abgebildeten in die Veröffentlichung eingewilligt haben müssen, wenn diese mit individuelle Gesichtszüge erkennbar sind. In dem Rechtsstreit ging es…
