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Teilzeitbeamte in Brandenburg

Rechtslupe | 4. August 2010 — Die Ernennung eines Beamten ist auch dann wirksam, wenn in der ausgehändigten Ernennungsurkunde rechtswidrig Teilzeitbeschäftigung (§§ 39b, 39a LBG Brbg) angeordnet worden ist. § 39b LBG Brbg war auf die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG Brbg) nicht anwendbar und bot…

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Rechtswidrige Teilzeitanordnung bei Beamten

Rechtslupe | 17. Juni 2010 — Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit kann der Dienstherr die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche eines Beamten nicht verkürzen. Bei Aufhebung der Anordnung kann der unfreiwillig teilzeitbeschäftigte Beamte die rückwirkende Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen…

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Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg

Rechtslupe | 27. Mai 2010 — Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Verfahren brandenburger “Teilzeit-Lehrer”. Weiter stellte das Bundesverwaltungsgericht f…

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Vergütung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Beamten

Rechtslupe | 8. April 2009 — Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht in einem aktuellen Urteil zur Beamtenbesoldung die unterschiedliche Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung als rechtswidrig an. Die Beteiligten streiten über die Vergütung von geleisteten Vorgriffsstunden der Klägerin zur Ansparung ei…

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Unfreiwillige Teilzeit-Lehrer

Rechtslupe | 4. März 2009 — Eine unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung von Lehrern muss teilweise rückgängig gemacht werden. Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt in sieben Verfahren den Freistaat Thüringen verpflichtet, Teilzeitbeschäftigungen, die gegen den Willen der betroffenen Lehrer verfügt waren, rückwirkend aufz…

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Wichtiger Hinweis
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