Vorsicht bei zweitinstanzlichen Streitwertfestsetzungen
beck-blog | 4. Juli 2009 — Zweitinstanzliche Streitwertfestsetzungen sind, insbesondere wenn sie zu niedrig ausgefallen sind, wegen der beschränkten Anfechtungsmöglichkeit nach § 68 Abs. 1 S. 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 S. 3 GKG besonders ärgerlich. Der VGH Kassel hat im Beschluss vom 20.3.2009 - 6 A 2226/08-zudem noch entsch…
