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LG Stuttgart: Admin-C haftet für Tippfehler-Domain / Haftung auch ohne Kenntnis der Eintragung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. Februar 2009 — ... . Die Registrierung der sog. Tippfehler-Domain sei jedenfalls ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verletze das Namensrecht der Klägerin. Darüber hinaus sei eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung anzunehmen. Der Admin-C hafte als Mitstörer, da er willentl…

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