Hochmut kommt vor dem Fall – über rechtlich grobmotorische Kollegen, die sich auf ihre vermeintliche Kenntnis im Pferderecht ganz zu Unrecht etwas einbilden (von Recht aber keinen “Plan” haben)
Hochmut kommt vor dem Fall – über rechtlich grobmotorische Kollegen, die sich auf ihre vermeintliche Kenntnis im Pferderecht ganz zu Unrecht etwas einbilden (von Recht aber keinen “Plan” haben)

Depesche quinta essentia | vor 6 Stunden — Das Pferderecht gibt es als Rechtsgebiet gar nicht. Es gehört zum Schuldrecht BT, Kaufrecht. Geschickt wird es aber von einer relativ kleinen Gruppe als solches vermarktet. Auffallend ist, dass dieses Gebiet häufig von Kollegen (m/w) “beackert” wird, die (vielleicht) reiten und mit Pferden um…

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Rezension Zivilrecht: Fälle Schuldrecht AT

Die Rezensenten | 3. Dezember 2011 —Kornblum / Stürner, Fälle zumAllgemeinen Schuldrecht, 7. Auflage, C.H. Beck 2011 Von ... , Problemkreisen aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts.Sie dienen der Prüfungsvorbereitung speziell für ... Fälle beschränken sich nicht ausschließlich auf dasAllgemeine Schuldrecht, da dies in der Re…

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[Anzeige] Digitale Jura Karteikarten von Alpmann Schmidt & Jura Lernkartei BrainYoo

Juraexamen.info | 27. Oktober 2011 — ... und hol Dir Deinen 5 Euro Gutschein! Folgende digitale Jura Lernkartensätze sind bereits erhätlich: Zivilrecht: BGB AT, Schuldrecht BT 4 Strafrecht: Strafrecht AT, Strafrecht BT I (Vermögensdelikte), Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) Öffentliches Recht: Staatsorganisati…

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Rezension Zivilrecht: Grundkurs BGB

Die Rezensenten | 30. September 2011 — ... hinsichtlich der anzuschaffenden Literatur unsicher ist und daher neigt mit separaten Büchern zu jeder Vorlesung „auf Nummer sicher“ zu gehen, also: BGB-AT, Schuldrecht-AT, Schuldrecht-BT. Der „Musielak“ bietet aber alles in einem und das zum durchaus moderaten Preis von 24,90 Euro für übe…

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Rezension Zivilrecht: Handbuch der Beweislast

Die Rezensenten | 17. September 2011 —Baumgärtel / Laumen / Prütting, Handbuchder Beweislast - Schuldrecht BT III, 3. Auflage, Carl Heymanns 2010 Von RAG Dr. Benjamin Krenberger,Landstuhl Einweiteres Werk aus der Reihe der Handbücher der Beweislast, der Band zumBereicherungs- und Deliktsrecht, ist nunmehr in dritter Auflage erschi…

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LMU Podcast

JuraTube | 7. August 2011 — Stephan Lorenz hat im Rahmen des Projekt “LMU on iTunes U” seinen Grundkurs BGB II zum Schuldrecht BT aufgenommen. Alle Vorlesungen sind über iTunes oder über seine Homepage abzurufen. Dort findet sich nicht nur die Audio-Datei, sondern auch die Powerpoint-Folien, die synchron mitläuft. …

Semesterstart! – Lernen für die Scheine

JuraTube | 15. April 2011 — ... 2. Sitzung: Grundlagen des Strafrechts Teil 1 Deliktseinteilungen Zivilrecht Schuldrecht BT Vertiefung 1: Sachmängelrecht, Werkmängelrecht und Miete Öffentliches Recht Großer Schein Zivilrecht Schuldrecht BT 8: Bereicherungsrecht 2 – Einbau- Flugreise- und Anweisungsfälle ... …

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Lernmaterialien für die Große Übung – Zivilrecht

JuraTube | 19. Oktober 2010 — ... Übung im Zivilrecht oder auch zur Examensvorbereitung geeignet sind. A. Schuldrecht BT – Vertragsrecht - Fall zum Mietrecht – Herausgabe des Untermietzins, ... ZJS 2010, 219. - LecturioLaw e-Vortrag zum Mietrecht B. Schuldrecht BT – Gesetzliche Schuldverhältnisse - Fall zum Kaufrec…

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Examensreport – 1. Staatsexamen – Juni 2010 NRW

Juraexamen.info | 2. Juli 2010 — ... 1004, 906, BImSchG - der Klausur zugrunde liegendes Urteil u.a.: BGH Urteil aus dem Jahr 1994 Zivilrecht Klausur II: - Schuldrecht BT: Reiserecht! - Mängelgewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche - Vereinbarung im Reisevertrag “direkte Strandlage”: Ist ein 1km weit entfernter S…

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Das Darlehen

Gedankensalat | 17. April 2010 — Das Darlehen ist im BGB an zwei Stellen geregelt: §§ 488 – 498 BGB umfassen das Gelddarlehen §§ 607 – 609 BGB umfassen das Sachdarlehen. Gegenstand des des Darlehensvertrages ist die Gebrauchsüberlassung eines Kapitalbetrages (bei Gelddarlehen § 488 I BGB, bei Sachdarlehen eine Sache § 60…

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Die Schenkung incl. Streitstände, Bonifatius und Minderjährige

Gedankensalat | 15. April 2010 — ... .” Da der Bonifatiusfall nicht nur im Schuldrecht BT, sondern auch im BGB AT ... Vorteil bringt, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu ... ist deshalb auch dann, wenn der schuldrechtliche Vertrag dem Minderjährigen lediglich einen …

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Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 2 – Wiederholungsfragen Mietrecht, Schenkung ect.

Gedankensalat | 13. April 2010 — 1. Was ist eine Hand-Schenkung? Eine Hand-Schenkung liegt vor,wenn die Schenkung sofort vollzogen wird. Sie ist somit formlos möglich. 2. Welcher Unterschied besteht zwischen einer Zweckschenkung und einer Schenkung unter Auflage? Bei einer Zweckschenkung erbringt der Beschenkte eine Ge…

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Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 1 – Kaufrecht Wiederholungsfragen

Gedankensalat | 13. April 2010 — ... . Ein Formmangel hat die Unwirksamkeit des Grundstückskaufs zur Folge. Als e-Vorlesung ist das ganze auch unter http://www.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/schuldrecht-bt-vertiefung-1-sachmaengelrecht-werkmaengelrecht-und-miete.html#/16?pc=bgs zu finden. …

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Der Kaufvertrag – Die Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache

Gedankensalat | 21. März 2010 — Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache steht dem Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zu: Entweder er lässt den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder er wählt eine Neulieferung. Im folgenden kurz und bündig Voraussetzungen der Rechte bei Lieferung einer mangelhaften Sache: Nachbesse…

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Teil 3: Kaufvertrag und Co. – Der Rechtsmangel § 435 BGB

Gedankensalat | 15. März 2010 — Sach – und Rechtsmangel sind zwar gleichgestellt, jedoch gelten für den Rechtsmangel andere Voraussetzungen. Ist aber alles nicht so schwer wie es sich anhört Ein Rechtsmangel liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund eines privaten oder öffentlichen Rechts, das Eigentum, den Besitz od…

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Wichtiger Hinweis
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Gedankensalat | 21. März 2010 — Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache steht dem Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zu: Entweder er lässt den Mangel beseitigen (Nachbes…

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