• Schoenenberger

  • RSS
BGH: Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln ist der fehlende Hinweis “Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die …” wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. April 2009 — ... betriebenen Reformhaus das frei verkäufliche Arzneimittel “Schoenenberger Artischockensaft” an. In dessen Gebrauchsinformation ... Die Beklagte warb für das Mittel “Schoenenberger Artischockensaft” in einer Zeitungsanzeige ohne ... Verstoß gegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 4 HWG und zugleic…

»

    Wichtiger Hinweis