Wer “Schampus” anbietet, sollte besser Champagner liefern / Der markenrechtliche Schutz des Begriffs “Champagner”
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. April 2009 — Der Versuch, die Wort-/Bildmarke “Currywurst & Schampus” für einen Berliner Gastronomiebetrieb zu nutzen, ist gescheitert. Die im Februar 2009 u.a. für Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen unter der Registernummer 302008009841.4 angemeldete Marke wurde am 22.09.2009 ge…
