• Rechtsprechung Bgh

  • RSS
Sonntagsrückblick: Die Facebook-Abmahnung, Whatsapp und der Datenschutz sowie die Haftung des W-Lan Betreibers

Anwalt & Strafverteidiger Blog | 15. April 2012 — ... unserer Kollegen sowie einige interessante Entscheidungen der Rechtsprechung vorstellen. Urheberrecht: Erste Facebook-Abmahnung wegen eines ... Betreiber? Diskussion: Kein Büro aber goldenes Kanzleischild Rechtsprechung: LG Wuppertal: Zur Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens” Rechtspr…

»

Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten

Rechtsanwalt Robak | 16. September 2011 — ... zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (ständige Rechtsprechung, BGH VIII ZR 66/04; LG Berlin, 5 O 60/10). Durch diesen Rechtsgrundsatz wird der Tatsache Rechnung getrage…

»

BGH: Weg frei für Softwarepatente

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 28. Mai 2010 — ... Datenverarbeitungsanlage dar. In Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (BGH, 11.05.2000, Az. ... 1991. Schon damals hatte der BGH entschieden, dass eine programmbezogene Lehre ... unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGH, 11.06.1991, Az. X ... per se technisch. Den…

»

(+1)
BGH: Gläubigerzugriff auf Pflichtteilsanspruch

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Entgegen dem Wortlaut des § 852 Abs. 1 ZPO ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Zugriff der Gläubiger auf einen Pflichtteilsanspruch bereits möglich, bevor die Voraussetzungen des § 852 Abs. ... erfolgen darf, wenn der Anspruch durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist.…

»

BGH: Gläubigerzugriff auf Pflichtteilsanspruch

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Entgegen dem Wortlaut des § 852 Abs. 1 ZPO ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Zugriff der Gläubiger auf einen Pflichtteilsanspruch bereits möglich, bevor die Voraussetzungen des § 852 Abs. ... erfolgen darf, wenn der Anspruch durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist.…

»

BGH: Gläubigerzugriff auf Pflichtteilsanspruch

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Entgegen dem Wortlaut des § 852 Abs. 1 ZPO ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Zugriff der Gläubiger auf einen Pflichtteilsanspruch bereits möglich, bevor die Voraussetzungen des § 852 Abs. ... erfolgen darf, wenn der Anspruch durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist.…

»

BGH: Überweisung nach Insolvenz

Erbrechtsblog | 7. April 2009 — Die Bank ist nicht berechtigt, auf der Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten. Urteil des 9. Zivilsenats vom 5.2.2009 - IX ZR 78/07 - via Juris Rechtsprechungsdatenbank …

BGH: GbR im Grundbuch

Erbrechtsblog | 7. April 2009 — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben. Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als “Gesellschaft bürgerlichen Rechts…

»

BGH: Abfindung statt gesetzliches Erbteil

Erbrechtsblog | 7. April 2009 — ... im Hinblick auf die Erhöhung seiner Pflichtteilsquote nach § 2310 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht zu. Auf den Wert eines vom Verzichtenden zu beanspruchenden Pflichtteils kommt es insoweit nicht an (Aufgabe des abweichenden Standpunkts des BGH vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 -, abgedruc…

»

Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Rechtslupe | 3. Februar 2009 — ... .F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine bisherige, entgegengesetzte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85) ausdrücklich aufgegeben. Bundesgeric…

»

Wichtiger Hinweis
Weitere populäre Meldungen:
BGH: GbR im Grundbuch

Erbrechtsblog | 7. April 2009 — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaf…

»