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OLG Hamburg: Eine Domain kann schon vor ihrer Benutzung Zeichenrechte verletzen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Juli 2009 — ... Nutzung rechtswidrig wäre. Allein durch die Registrierung der Domain entstünde eine Erstbegehungsgefahr für Verstöße. Im entschiedenen Fall hatte der Antragsgegner die Domains “pelikan-und-partner” und “pelikanundpartner” auf sich registrieren lassen. Dagegen ging eine bekannte Schreibware…

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