Zu spät ist zu spät

Stuttgart Inkasso | 27. Januar 2012 — ... Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid besteht eine sog. Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Schuldner. Notfrist bedeutet, dass diese zwingend einzuhalten ist ... jedoch hat man dort wohl die Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung übersehen ... dem Geri…

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