USA-Datenschutz nach Safe Harbor: Änderungen nach Entscheidung der Aufsichtsbehörden

Datenschutzbeauftragter Online | 22. Juli 2010 — Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentra…

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