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OLG Hamm: Die Nennung produktfremder Hersteller ist nicht immer eine Irreführung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Juni 2009 — OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 U 197/08 §§ 3, 8 Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 2 UWG Das OLG Hamm hatte über die Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines Buggy zu entscheiden, der über eine Internetauktionsplattform verkauft wurde. Dabei wurde als Herstellerbezeichnung der zutreffende (No-Name) He…

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