Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Rechtslupe | 27. Januar 2010 — Gemäß § 40 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit sie auf zusätzliche, über den ohne geschuldeten Arbeitslohn hinausgehende, Bezüge entfällt. Dieser ohnehin geschuldete Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 S…
