De lege lata | vor 4 Tagen — Dies interpellat pro homine. Der Tag mahnt für den Menschen. Entbehrlichkeit der Mahnung bei einer nach dem Kalender gesetzten Frist. Siehe heute § 286 II Nr. 1 u. 2 BGB. …
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sueddeutsche.de | 6. April 2012 —An Ostern haben wir endlich wieder Zeit zu lesen. Zum Beispiel, was in der letzten Woche im Kosmos so ging. Der Wochen-Rückblick …
De lege lata | 31. März 2012 — Condictio ob turpem vel iniustam causam. Rückforderung aufgrund von unsittlichem oder unrechtem Grunde. Siehe heute § 817 BGB. …
De lege lata | 24. März 2012 — Respondeat superior. Der Vorgesetzte trägt die Verantwortung. Wenn eine untergebene Person jemandem Schaden zufügt, haftet der Vorgesetzte. Vergleiche heute § 831 BGB. …
De lege lata | 22. März 2012 — Subscribens consentire subscriptis censetur. Vom Unterschreibenden wird angenommen, dass er mit dem Unterschriebenen einverstanden ist. Siehe heute § 416 ZPO. …
De lege lata | 11. März 2012 — Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant. Die Mutter ist immer gewiss; Vater ist, wen die Ehe ausweist. Siehe heute §§ 1591f. BGB. …
De lege lata | 22. Februar 2012 — Jura novit curia. Das Gericht kennt das Gesetz. Vor Gericht soll der Sachverhalt ermittelt werden (siehe z.B. § 138 ZPO), der Richter subsumiert diesen dann selbst unter das Gesetz. Ausnahmen bestätigen die Regel: § 293 ZPO. …
De lege lata | 13. Februar 2012 — Falsa demonstratio non nocet. Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Siehe den bekannten Fall RGZ 99, 147 - Haakjöringsköd. …
De lege lata | 31. Januar 2012 — Minima non curat praetor. Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht. Heute etwa § 153 I 2 StPO. Ehemals auch in § 511a I 1 ZPO a.F. …
De lege lata | 26. Januar 2012 — Impossibilium nulla est obligatio. Zu Unmöglichem kann nicht verpflichtet werden. Ausschluss der Leistungspflicht bei objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit, § 275 I BGB. …
De lege lata | 19. Januar 2012 — Audiatur et altera pars. Man höre auch die andere Seite. Heute Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 I GG. …
De lege lata | 17. Januar 2012 — Nemo plus iuris transferre potest, quam ipse habet. Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst besitzt. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: § 932 BGB. …
De lege lata | 12. Januar 2012 — Nemo tenetur se ipsum accusare. Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen. Siehe heute § 136 I 2 StPO (für den Beschuldigten) und § 55 I StPO (für Zeugen). …
De lege lata | 10. Januar 2012 — Ne eat judex ultra petita partium. Der Richter soll nicht über die Parteianträge hinausgehen. Siehe heute § 308 Abs. 1 ZPO und § 88 VwGO. …
Kanzlei und Recht | 25. Juli 2011 — Für meinen Mandanten erhob ich Zahlungsklage vor dem Landgericht. Der Anwalt der Gegenseite wies den Anspruch mit einigen, meiner Ansicht nach wenig stichhaltigen Argumenten zurück. Letztlich verwies er noch darauf, daß die Klageforderung auch verjährt sei. Das rief bei mir doch etwas Verwund…
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Jurabilis | 24. Januar 2006 —Der Spiegel berichtet über die privaten Crash-Kurse, die helfen sollen, die klaffenden Lücken der Schulbildung zu schließen:"Wer ein Plusquamperfekt…
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Streitsache / Blog | 31. März 2005 — Ein 15-jähriger Schüler aus München soll Übersetzungen des Lateinlehrbuches "Cursus Continuus" nicht mehr im Internet zum Download anbieten. Der …
