• Kündigung Wegen Diebstahl

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Das nicht genehmigte Aufladen eines “Stromrollers” am Anschluss des Arbeitgebers rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 3. September 2010 — ... anschließt und “Strom tankt”. Kommentar:Ein interessanter Fall schon allein deswegen, weil nach dem geschilderten Sachverhalt zu vermuten ist, dass es dem Arbeitgeber gar nicht um den “Diebstahl von Strom” ging, sondern um andere, öffentlich nicht benannte Gründe, sich vom Arbeitnehmer z…

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