SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 1. März 2010 —Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen (§ 765 BGB). Dabei ist der Umfang der Bürgschaftsschuld abhängig von der gesicherten Hauptverbindlichkeit (sog. Akzessorietät). Weiterhin kann der Bürge Einwendungen und Einreden geltend mac…
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 4. März 2009 —Ein Vertragspartner möchte zur Zwangsvollstreckung einen ausländischen Schiedsspruch in Deutschland anerkennen lassen. Diese Anerkennung soll nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Inland betrieben werden. Entscheidende Voraussetzung hierfür …
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 4. März 2009 —Artikel I (1) Dieses Übereinkommen ist auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen anzuwenden, die in Rechtsstreitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates als desjenigen ergangen sind, in dem die Anerkennung und Vollstreckung n…
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