Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. Januar 2011 — ... Rémi Denis-Courmont) erhalten hatte, in welcher dieser gegen den dortigen Vertrieb einwandte, Apples App-Store-Regelwerk sei unvereinbar mit der GPLv2 (General Public License, aktuell ist die GPLv3) und es würden hierdurch seine Urheberrechte an der Software verletzt. Nähere Einzelheiten …
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Gplv3
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 23. Januar 2008 — ... ist und der Nutzer die Software lediglich als Anwendung über das Internet ausführt. § 13 der GPLv3 stellt nun klar, dass auch Software unter der Affero GPL mit der GPLv3 zu einem Gesamtwerk kombiniert werden kann. Die GPLv3 gilt dann zwar weiterhin für den betreffenden Programmteil, wobe…
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 12. Januar 2008 — ... dem knapp 1 1/2-jährigen Diskussionsprozess um die neue GPLv3 war das Thema DRM immer wieder ein Reizthema. In ... Statement nicht mehr. Grundsätzlich ist es auch nicht verboten, GPLv3-Software zur Entwicklung von DRM-Systemen einzusetzen. Allerdings ist ... wie das deutsche Urheberrec…
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arbeitsrechtblog | 29. Oktober 2007 — ... ), in 19 Minuten über rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3. Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des ... von Open Source-Software in das eigene Programm? Was für Neuerungen bringt die neue GPLv3? In ungezwungene…
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 24. Oktober 2007 — ... die typischen weitgehenden Freiheiten zu gewährleisten. Welche Konsequenzen hat eine „Einarbeitung“ von Open Source-Software in das eigene Programm? Was für Neuerungen bringt die neue GPLv3? In ungezwungener „Espressobar-Atmosphäre“ informiert Rechtsanwalt Thomas Steinle über die rechtliche…
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advobLAWg | 18. Januar 2006 —Das im September letzten Jahres gestartete Projekt zur Diskussion der GPL hat den ersten Entwurf der neuen Version 3 der GNU General Public License (GPL) fertig gestellt. Auf einer eigenen GPLv3-Seite bietet die Free Software Foundation (FSF) jetzt allen Interessierten die Möglichkeit, den weiteren …
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