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SG Detmold: Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar

Jus@Publicum | 11. Februar 2011 — Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille sind nach Auffassung des SG Detmold (Urteil vom 11.01.2011 – S 21 AS 926/10) als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf vom Grundsicherungsträger zu übernehmen. Dies folge für die Zeit vor dem 03.06.2010 unmittelbar aus der …

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Bezahlt die Rentenversicherung die Gleitsichtbrille?

Arbeitsrecht Chemnitz | 22. Juli 2010 —Nein! Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben muss der Rentenversicherungsträger die Kosten einer Gleitsichtbrille nicht erstatten, wenn diese Sehhilfe nicht nur für berufliche Tätigkeiten, sondern auch im privaten Lebensbereich benötigt wird. Das stellte zumindest das SG Dortmund (Ents…

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Gleitsichtbrille als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rechtslupe | 22. Juli 2010 — Die Deutsche Rentenversicherung muss die Kosten einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am ... Bund auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille verklagt hatte. Zur Begründung hatte er geltend ... /09 Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessi…

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SG Dortmund: Keine Brille wenn Du privat auch den Durchblick haben willst
SG Dortmund: Keine Brille wenn Du privat auch den Durchblick haben willst

Jus@Publicum | 21. Juli 2010 — ... R 309/09] hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erstatten muss, soweit der ... Iserlohn, der die DRV Bund auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Gleitsicht…

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