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OLG Köln: “Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflicht

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. November 2011 — ... ., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem ... EUR nebst Zinsen durch die Beklagte auf Grundlage einer angeblichen Gewinnzusage der Beklagten. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß ... Zahlungsanspruch d…

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AG München: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 1 Million Euro gewonnen! - Online-Quiz muss ausgelobten Gewinn auszahlen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Juli 2010 — ... waren, nicht um ein verbotenes Glücksspiel gehandelt habe. Da kein Zufallselement vorhanden gewesen sei, sondern reines Wissen abgefragt wurde, habe ein Geschicklichkeitsspiel in Form einer Auslobung mit Gewinnzusage vorgelegen. Soweit ein Teilnehmer nach Registrierung alle Stufen erfolg…

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OLG Köln: Gewinnversprechen von über 13.000 EUR kann eingeklagt werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Mai 2010 — ... der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten (im Folgenden auch nur “Mitteilung” oder “Zusendung” genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den ... habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbra…

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Sie sind der 999.999 Besucher, aber bekommen trotzdem kein Gewinn

Dr. Behrmann & Härtel | 20. Oktober 2008 — Ok, der Spruch lautet anders, das Fazit ist aber leider richtig. Der Kollege Dr. Bahr weist auf ein aktuelles Urteil des LG Köln hin, wonach ein Popup mit dem Inhalt "Sie sind unser 999.999 Besucher, jetzt online um: 15:06:54 Uhr Herzlichen Glückwunsch - Sie haben dadurch die freie Auswah…

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Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Juni 2008 — ... Verbraucher mit seiner Klage aus einer Gewinnzusage vor dem Amtsgericht Lahnstein und dem ... aus der Sicht eines „objektiven Empfängers” eine Gewinnzusage enthielt und dass der Beklagte unter ... aus der über sein Postfach vertriebenen Gewinnzusage nach den Grundsätzen der Duldungsvoll…

Wichtiger Hinweis