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AG Frankfurt a.M.: Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Belehrung des rechtsverletzenden Dritten

Offene Netze und Recht | 2. November 2010 —(AG Frankfurt a.M., Urt. vom 25.03.2010 – 30 C 2598/08-25) Leitsätze (d. Verfassers): Steht fest, dass ein Dritter die in Frage stehende Rechtsverletzung begangen hat, und dass der Beklagte den Dritten vorher darauf hingewiesen hat, keine Rechtsverletzungen zu begehen, haftet der Beklagte weder auf …

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Gesetzesentwurf zu Netzsperren, §8a TMG

Offene Netze und Recht | 24. April 2009 — ... , dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung durch das Bundeskriminalamt die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllten. Es erteilt Diensteanbietern im Sinne dieses Gesetzes, die ein berechtigtes Interesse darlegen, auf Anfrage Auskunft darüber, ob und i…

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