Beschlüsse in Familienstreitsachen müssen verkündet werden
beck-blog | 30. November 2011 — ... Streit besteht seit InKrfattreten des FamFG (siehe hier) Jetzt hat der BGH entschieden: In Familienstreitsachen findet nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG keine Anwendung. Daher sind Entscheidungen in Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1…
