• Familienstreitsachen

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Beschlüsse in Familienstreitsachen müssen verkündet werden

beck-blog | 30. November 2011 — ... Streit besteht seit InKrfattreten des FamFG (siehe hier) Jetzt hat der BGH entschieden: In Familienstreitsachen findet nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG keine Anwendung. Daher sind Entscheidungen in Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1…

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Anwaltszwang in Unterhaltssachen - ganz schön tricky

beck-blog | 6. Mai 2011 — ... Bundeskindergeldgesetz. Diese Verfahren sind zwar Unterhaltssachen (§ 231 II FamFG). Familienstreitsachen sind nach § 112 Nr. 1 FamFG aber nur die Unterhaltssachen nach § 231 I FamFG. Oder anders ausgedrückt: Anwaltszwang besteht nur in Familienstreitsachen und die Kindergeldsachen sin…

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