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Telefonieren Sie auch schon mal ohne Akku? Nein?! Das kann aber trotzdem OWi sein!

beck-blog | 20. Juni 2009 — Auch wenn das Handy gar nicht mehr funktionieren kann, weil der Akku leer ist ist eine OWi nach § 23 Abs. 1a, 49 StVO, § 24 StVG gegeben, wenn man es als Fahrzeugführer (zum Telefonieren) in die Hand nimmt. Dies hat das das OLG Köln mit Beschluss vom 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 032/09 = BeckRS 20…

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OLG Bamberg: Handy-Verstoß - Auch durch den Fahrlehrer auf Beifahrersitz möglich!

beck-blog | 17. Juni 2009 — Wenn der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert ist dies eine OWi nach §§ 23 Ia, 49 StVO, 24 StVG, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg ergibt (Beschluss vom 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/2009). Er ist nämlich neben dem tatsächlich steuernden Fahrschüler der…

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