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OLG Köln: Drittunterwerfung schützt vor Abgabe einer Unterlassungserklärung - allerdings nur, wenn die Drittunterwerfung geeignet erscheint, den Verletzer wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. November 2011 — ... geeignet erscheine, den Verletzer „wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten”. Dies wurde ... nämlich an der hierfür erforderlichen Ernsthaftigkeit der Unterwerfungserklärung. Die gegenüber einem ... geeignet erscheint, den Verletzer „wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuha…

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OLG Thüringen: Drittunterwerfung mangelt es an Ernsthaftigkeit, wenn Dritter auf Vertragsstrafe verzichtet

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. September 2011 — ... des Gerichts begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der gegenüber dem Dritten abgegebenen ... auftritt. Zitat des Gerichts zur mangelnden Ernsthaftigkeit: “In Hinblick auf einen möglicherweise ... wird (KG GRUR 1988, 930). Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung erfordert nämli…

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OLG Thüringen: Die Verpflichtung zur Zahlung “einer Vertragsstrafe” ohne Bezifferung ist nicht ernsthaft

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. September 2011 — ... Beschluss vom 20.07.2011, Az. 2 W 343/11 § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 UWG Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung als nicht ernsthaft anzusehen ist, wenn der Unterlassungsschuldner die vorgegebene bezifferte Vertragsstrafe streicht (”Zahlung einer Vertragsstra…

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Drum prüfe, wer sich ewig bindet – aber 25 Jahre lang…?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 29. Juli 2011 — ... wenn sich eine Zeuge auf ein 25 Jahre zurück liegendes Eheversprechen – ein Verlöbnis – beruft? Zeugnisverweigerungsrecht – ja oder nein? Man kann wegen des langen Zeitraum sicherlich daran zweifeln, ob damals ernsthaft die Ehe versprochen worden ist und ob noch die Absicht der Eheschließun…

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"Ertragsseitige Anpassung" versus "Erhöhung der Rundfunkgebühr": Rundfunkfinanzierung in Ö und D

e-comm | 22. Januar 2008 —So grell und bunt deutsche Fernsehprogramme sein mögen, das deutsche Rundfunkrecht ist an grauer Ernsthaftigkeit kaum zu übertreffen. Es ist eine Welt, in der Begriffe wie "Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz" ganz ohne Ironie verwendet werden, und in der sich selbst Presseaussendungen der…

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