Differenzkindergeld für deutsch-niederländischen Grenzgänger
Rechtslupe | 6. Februar 2012 — Einem in den Niederlanden beschäftigten und dort sozialversicherten, aber in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer steht für seine ebenfalls in Deutschland lebenden Kinder kein Anspruch auf Differenzkindergeld zu. Der Grenzgänger, wohnhaft gemäß § 8 AO im Inland, ist zwar anspruchsberechtigt na…
