Strafbarkeiten im Arbeitsrecht

Conle§i | 5. Juni 2011 — ... er durch die Zuwiederhandlung die Arbeitskraft oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet. Ein Jahr oder Geldstrafe klingt nicht viel – aber man ist dann auch vorbestraft! § 23 ArbZG: Hier gilt ähnliches. Der Arbeitgeber, der seine Leute über die maximal zulässigen Arbeitszeiten besc…

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Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Anwalt bloggt | 15. Januar 2007 — ... im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. § 21a IV ArbZG bestimmt, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich grundsätzlich nicht überschreiten darf, wobei eine Woche Montags um …

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    Wichtiger Hinweis
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    Anwalt bloggt | 15. Januar 2007 — Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änd…

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