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Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing

Advisign - Webdesign trifft Recht | 21. April 2009 — ... um eine komplett neue Angebotsrichtung erweitert, wird die Emailadresse gegebenenfalls reaktivieren müssen (d.h. neue Einwilligung einholen müssen). Jeder Newsletter muss eine Möglichkeit enthalten, den Newsletter abbestellen zu können. Dazu mehr unter Punkt 8. Ebenfalls notwendig ist ei…

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