Betriebsrat Blog | 20. September 2010 — Damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, muss ihm der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG unter anderem sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch ein Drucker, damit der Betriebrat seine Informat…
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§ 40 Betrvg
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Rechtsanwalt Volker Lehmann | 21. Juli 2010 — Bevor der Betriebsrat sich um die Frage streitet, ob er einen Internetzugang oder gar eine eigene eMail zur Kommunikation auch ausserhalb des Betriebs erhält, muss ihm erst mal ein PC zur Verfügung gestellt werden. Das LAG München (11 TaBV 45/07) hat dazu mal entschieden: “Dem Arbeitgeber…
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Rechtsanwalt Volker Lehmann | 21. Juli 2010 — ... die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Komm…
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Rechtsanwalt Volker Lehmann | 29. Juni 2010 — ... auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die ... Das ergibt die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG. Das Betriebsratsmitglied befindet sich ... . We…
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reuter-arbeitsrecht.de | 27. Juni 2010 — Der Umfang der Kosten, die ein Arbeitgeber nach § 40 BetrVG für die Arbeit seiner Betriebsräte zu übernehmen hat, ist immer wieder Zankapfel. Kommentar eines (ungenannten) Arbeitgebers zum folgenden Fall: “Bin ich denn die Melkkuh der Nation? Muss ich jedem seine Lebensstil finanzieren?” W…
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Rechtsanwalt Volker Lehmann | 21. Juli 2010 — Bevor der Betriebsrat sich um die Frage streitet, ob er einen Internetzugang oder gar eine eigene eMail zur Kommunikation auch ausserhalb des Bet…
