Zypries will neuen § 97a UrhG: 50 Euro für die Abmahnung Privater
am 17.11.2006 von LBR-Blog
Justizministerin Brigitte Zypries hat den Gesetzesentwurf zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums vorgestellt. Neben dem Auskunftsanspruch für Rechteinhaber etwa gegen Provider soll die erstattungsfähige Anwaltsgebühr bei einer Abmahnung gegen Private zukünftig nur noch 50 Euro betragen. Dazu soll ein neuer § 97a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt werden.
Spannend ist die Frage, wie das Gesetz - wenn es denn so umgesetzt wird - in der Praxis Anwendung finden wird. Denn bisher bejahen die meisten Spezialkammern der Landgerichte auch in Bagatellfällen hinsichtlich des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen Privatpersonen ihre Zuständigkeit, so dass die Streitwerte regelmäßig 5.000,00 Euro überschreiten. Kommt es nach dem neuen Gesetz infolge einer berechtigten Abmahnung etwa zu einem Verfügungsverfahren, so trägt der Rechtsverletzer die Kosten. Die neue Regelung dürfte im Verfahren keine Anwendung finden, so dass zwar die Abmahnung (ohne Schadensersatzansprüche) den Verletzer 50 …
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
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Anwaltskammer gegen Gebührendeckelung bei Abmahnungen
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Bundesrat : Die 100 Euro Abmahnung ab Sommer 2008? - Bundesrat stellt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bei Beratung über das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums!
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Abmahnkosten: 50 Euro
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50-Euro-Abmahnung passiert den Bundesrat
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Abmahnungen im Urhebrrecht: 100 statt 50 Euro, Filesharing weiterhin teuer?
LBR-Blog / Und es tut sich doch was... Wie aus Parlamentskreisen durchsickert, haben sich die Berichterstatter des Rechtsausschusses im Bundestag bezüglich der strittigen Punkte bei der Umsetzuzng der Enforcement-Richtlinie geeinigt. Jetzt soll die Abmahnung p…
