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Zypries Reformwut: Ehegattenunterhaltsrecht kurzgemacht

am 01.04.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Wie das Handelsblatt heute berichtet, plant Bundesjustizministerin Zypries nun auch eine Reform des Ehegattenunterhalts. Nach der von ihr vorgeschlagenen Reform sollen künftig die Kinder an erster Stelle berücksichtigt werden, egal aus welcher Verbindung sie stammen. Erst dann sollen die Mütter auch Unterhalt erhalten. Bei Konflikten unter den verschiedenen (Ex-)Partnerinnen gilt: Wer minderjährige Kinder betreut, geht vor. Nach dem geltenden Unterhaltsrecht muss der Mann zunächst an die Kinder und die Ex aus erster Ehe zahlen. Heiratet er ein zweites Mal, wird für die Zweitfamilie das Geld oft knapp. Wieviel und vor allem wie lange Männer zahlen müssen, lässt der Artikel auch nicht unbeleuchtet:
Betreut die Frau nach der Scheidung das gemeinsame Kind, braucht sie nicht arbeiten zu gehen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Bis zum Alter von 15 Jahren wird ihr nur eine Halbtagsbeschäftigung zugemutet. Auch wer krank ist und daher nicht arbeiten gehen …

Sven am 18.04.2008 um 21:33 Uhr:

Hat ein Ehepartner oder (Finanzamt) das Recht Unterhaltsanspruch zu erheben , wenn Notariel auf Unterhaltsanspruch verzichtet worden ist?

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