Zypries: Killerspiele können schon verboten werden

Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die Vorschläge einen neuen Killerspielverbot ins StGB aufzunehmen. Ihrer Auffassung nach existiert keine Strafbarkeitslücke. Killerspiele könnten auch nach derzeitigem Gesetzesstand verboten werden. Dabei beruft sie sich auf § 131 StGB. Dieser stellt das u.a Verbreiten gewaltverherrlichender Schriften unter Strafe.

Schlaue fragen sich jetzt vielleicht, Computerspiele sind doch keine Schriften. Aber einerseits ist ein Computerspiel auch nur ein geschriebener Code. Sollte jemand damit Probleme haben verweist das Gesetz aber auf § 11 Abs…

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Erschienen 11. Dezember 2006 auf http://www.medien-gerecht.de.

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