Zwölf Schüler eines Internats in Bayern sollen die als "Liquid Ecstasy" oder "Vergewaltigungsdroge" bekannte Designerdroge GBL konsumiert haben - enorme Suchtgefahr und schwieriger Entzug

Die gestrige Meldung in einigen bayrischen Zeitungen, zwölf Schüler eines Internats in Oberbayern sollen GBL konsumiert haben, ist für mich nur der Aufhänger, auf das frei erhältliche, meist günstig zu kaufende, aber regelmäßig unterschätzte GBL aufmerksam zu machen - die richtige Dosierung ist schwierig, die Suchtgefehr enorm und der Entzug schwieriger als bei Heroin! Konsumenten also aufgepasst: GBL macht so abhängig wie Heroin!

An sich dient das flüssige GBL als Lösungsmittel in der Industrie, aber auch als Ausgangsstoff für Pharmazeutika und Chemikalien. Zudem ist GBL der Vorläuferstoff des verbotenen Betäubungsmittels GBH. Auf das frei erhältliche GBL greifen junge Leute deshalb gerne zurück, weil es annähernd die selbe Wirkung wie GHB erzeugt. Lediglich das Weitergeben für den Konsum ist als Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz verboten.

Bei geringer Dosierung löst GBL einen dem Alkoholrausch ähnlichen Zustand aus: Die Droge stimuliert, löst Angstzustände und wirkt leicht euphorisierend. Höhere Dose…

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Themen: Bayern , Materielles Strafrecht , Heroin , Zeitungen , Konsum , Oberbayern , Gbl , Liquid Ecstasy , Opfer , Betäubungsmittel , Vergewaltigungsdroge

Erschienen 22. Juli 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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