Zwischenurteil über eine Nebenintervention

Das im Zwischenstreit über die Nebenintervention (§ 71 ZPO) ergehende Zwischenurteil ist unanfechtbar, wenn es vom Landgericht als Rechtsmittelgericht oder vom Oberlandesgericht erlassen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde im Zwischenurteil zugelassen worden ist.

Die Rechtsbeschwerde ist nicht nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO statthaft.

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO gegen einen Beschluss statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde im ersten Rechtszug nicht in einem Beschluss, sondern in einem Urteil, nämlich in einem Zwischenurteil zugelassen.

Der Bundesgerichtshof ist auch nicht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO an die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht gebunden. Die Bindungswirkung der Rechtsmittelzulassung umfasst bei der Rechtsbeschwerde ebenso wie bei der Revision nur die Bejahung der in den § 574 Abs. 3 Satz 1 und § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannten Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassung des Rechtsmittels kann dagegen nicht dazu führen, dass dadurch ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird.

Die Rechtsbeschwerde gegen das Zwischenurteil kann auch nicht in ein statthaftes Rechtsmittel umgedeutet werden. Das Gesetz sieht gegen ein im ersten Rechtszug erlassenes Zwischenurteil eines Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel vor. Insbesondere ist dagegen weder die sofortige Beschwerde noch die Revision statthaft.

Gegen das Zwischenurteil, mit dem über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention entschieden wird, findet gemäß § 71 Abs. 2 ZPO zwar die sofortige Beschwerde statt (vgl. auch § 135 Abs. 2 und 3, § 142 Abs. 2, § 144 Abs. 2, §§ 372a, 387, 402 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist aber nach § 567 Abs. 1 ZPO – unter näher bezeichneten Voraussetzungen – nur gegen im ersten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte statthaft.

Die Revision findet gemäß § 542 Abs. 1 ZPO gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile statt. Gegen das im ersten Rechtszug erlassene Zwischenurteil ist die Revision daher nicht statthaft.

Die Bestimmung des § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann auch nicht dahin berichtigend ausgelegt werden, dass die Rechtsbeschwerde gegen ein Zwischenurteil statthaft ist, wenn das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Zwischenurteil zugelassen hat.

Allerdings wird die Ansicht vertreten, der Zweck des ZPO-Reformgesetzes vom 27.07.2001, den Beschwerderechtszug an den Hauptsacherechtszug anzugleichen und mit der Rechtsbeschwerde auch bei Nebenentscheidungen die höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu ermöglichen, spreche dafür, § 57…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Zpo , Landgericht , Zivilprozess , Rechtsmittel , Zwischenstreit , Nebenintervention , Zwischenurteil

Erschienen 8. März 2013 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Befangenheit und Rechtsmittel im Insolvenzverfahren

Rechtslupe | 26. Mai 2011 — Wird im Insolvenzverfahren die gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewie…

Rechtsmittel gegen die Nichtanerkennung ausländischer Entscheidungen nach der Brüssel II-VO

Rechtslupe | 30. August 2012 — Gegen die in einem Verfahren auf Nichtanerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung gemäß Art. 21 Abs. 3 Brü…

Rechtsbeschwerde gegen die Entlassung eines Betreuers

Rechtslupe | 17. Juni 2011 — Die Entlassung des bisherigen Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB wird nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG…

Unstatthafte Rechtsbeschwerde

Rechtslupe | 18. Oktober 2011 — Eine Rechtsbeschwerde ist unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht dem – in erster Instanz zurückgewiesenen – Antrag auf Durchfü…

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

Rechtslupe | 9. Oktober 2012 — Bedarf die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO der Zulassung durch das Beschwerdegericht, so findet dieses R…

Rechtsmittelbelehrung mit falschem Inhalt

Rechtslupe | 22. September 2011 — Eine Rechtmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerd…

BPatG, 4 ZA (pat) 35/11- Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

ipweblog.de | 16. Mai 2012 — BPatG, Beschl. v. 16. April 2012, 4 ZA (pat) 35/11 zu 4 Ni 82/08 – Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren Amtliche…

Frist Für Streitwertbeschwerde: Keine Streitwertbeschwerde zum BGH trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG

beck-blog | 13. November 2009 — Nach § 68 Abs. 1 S. 5 i. V.mit § 66 Abs. 3 S. 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festzung des Streitwerts an einen obersten…

Familiengericht Verfahrenskostenhilfe Ablehnung Beschwerde: Rechtsmittel bei nicht bewilligter Verfahrenskostenhilfe

Rechtslupe | 15. Juni 2011 — Das Rechtsmittel gegen eine (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich …

Sofortige Beschwerde Frist: Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung in der Zwangsversteigerung

Rechtslupe | 16. Juni 2009 — Der Bundesgerichtshof hat im März 2009 entschieden, dass sich für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwa…