Zwischen zwei Gerichtsterminen

durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden.

Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.

Der Rechtsan…

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Themen: Schäden , Landesarbeitsgericht Hamm

Erschienen 2. September 2010 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.

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