Zwergenweitwurf ohne Arme und ohne Beine – Wie weit reicht die Menschenwürde?

Zwergenweitwurf ohne Arme und ohne Beine – Wie weit reicht die Menschenwürde?

Unter diesem Titel muss an dieser Stelle noch einmal die Qualitätsdebatte im deutschen Privatfernsehen angepackt werden und um eine erheblich wichtigere Ebene ergänzt werden:

Am gestrigen 30. November 2009 durfte ich um 22.15 Uhr Zeuge einer neuen Qualität von „Reportagen“ auf RTL II werden.

Unter dem Titel „Der Mann ohne Arme und Beine“ war Reality-Trash vom „feinsten“ zu beobachten. Ein 1982 geborener junger Mann, der wegen eines seltenen Gendefekts ohne Arme und ohne Beine zur Welt gekommen war, wurde vorgestellt.

Unabhängig vom Gruselfaktor oder einem gesunden Schamgefühl (auch fremdschämen genannt) diente die als „Reportage“ benannte Freakshow einzig einem niederen Unterhaltungsinteresse der RTL II-Konsumenten. Ich und mein Mitseher Moritz jedenfalls konnten während der gesamten Sendung, die wir mit staunend verzerrten Augen mit ansehen mussten, keinen gesteigerten Informationsanspruch erkennen.

Die neue Ebene

Und dabei geht es eben nicht nur um die Qualität des Inhaltes und ob so etwas überhaupt gezeigt werden muss. Es stellt sich viel eher die Frage: darf so etwas überhaupt gezeigt werden. Spontan kam mir eine (wenn nicht DIE) Vorschrift in den Sinn:

“Art. 1 Abs. 1 GG.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

Der Vergleich

Auf der Suche nach Vergleichen bin ich direkt bei einer, wie ich finde, ganz ähnlichen Fallgestaltung gelandet: Zwergenweitwurf. Unter Juristen ein alter Hut und Standardstoff in der Examensvorbereitung.

Schon Anfang der neunziger Jahre hatte sich das VG Neustadt (Weinstraße) mit Beschluss vom 21.5.1992 unter dem Az.: 7 L 1271/92.NW (abgedruckt in NVWZ 1993, S. 98 ff.) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Veranstaltung von sogenannten „Zwergenweitwürfen“ auf der Kirmes oder anderswo überhaupt zulässig ist. Das wurde verneint.

Denn die Würde des Menschen stellt nach dem Bundesverfassungsgericht den obersten Wert im grundrechtlichen Wertsystem dar und gehört zu den tragenden Konstitutionsprinzipien unseres Rechtssystems. Der Begriff der Menschenwürde stellt den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen dar, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.

Die Menschenwürde schützt den personalen Eigenwert des Menschen und ist verletzt, wenn die einzelnen Personen zum Objekt herabgewürdigt werden.

Dass das grundrechtliche System zunächst nur staatliche Eingriffe auf die Menschenwürde verbietet, schadet nicht. Denn es ist nicht erforderlich, dass ein Angriff auf die Menschenwürde vom Staat ausgeht. Vielmehr kann ein solcher auch von Privatpersonen, Firmen und ganz besonders einem Presseunternehmen oder einem Fernsehse…

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Themen: Fernsehen , Menschenwürde , Neustadt , Zwergenweitwurf Urteil

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://iright.de.

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