Zweitwohnungssteuer für Berliner Studenten
am 08.04.2008 von http://www.meisen.info
Studenten, die in Berlin eine Wohnung unterhalten und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Zweitwohnungssteuer nach dem Berliner Zweitwohnungssteuergesetz zahlen, und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz das Kinderzimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung ist.
Zweitwohnungssteuer wird fällig, wenn jemand eine Wohnung als Nebenwohnung unterhält. Es handelt sich um eine sog. Aufwandsteuer, die daran anknüpft, das der Bürger Geld für den Konsum bestimmter Güter (in diesem Fall einer zweiten Wohnung) zu Verfügung hat. Damit wird seine Leistungsfähigkeit auch zur Zahlung einer besonderen Steuer unterstellt. Mit ihrem Urteil widersprachen die Richter des Finanzgerichts der Ansicht anderer Verwaltungs- und Finanzgerichte, die in den sog. „Kinderzimmerfällen“ das Zweitwohnungssteuergesetz für nicht anwendbar halten, weil einem Studenten durch das Zimmer bei den Eltern – für das er in der Regel nichts zu bezahlen braucht – kein besonderer Aufwand entstünde. Maßgebend ist nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg allein die Tatsache des Konsums, in diesem Fall von zwei Wohnungen. Dass der Aufwand dafür teilweise …
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und be…
Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung
Lichtenrader Notizen / Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008:Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies e…
Keine Zweitwohnungssteuer für Studentenbude
Blickpunkt Recht & Steuern / In mehreren Urteilen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben. Allen Klägern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im…
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Die herrschende Meinung / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der…
OVG: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Rechtblog / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der…
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